Verträge
Zu den vielen verschiedenen Rechtsgebieten, welche durch unsere Kanzlei bearbeitet werden zählt auch das Vertragsrecht. Die Erstellung von Verträgen sollte immer durch einen Experten erfolgen, da es bei den diversen Vertragstypen auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen ankommt. Nur wenn der Vertrag den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht kann er ein Rechtsverhältnis begründen, im Geschäftsverkehr eingesetzt werden oder zur Übertragung von Eigentum genutzt werden.
Egal ob Sie einen Kauf- oder Tauschvertrag für eine Liegenschaft, ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung benötigen, oder ob Sie den landwirtschaftlichen Betrieb, welcher sich seit Generationen im Familienbesitz befindet, an Ihre Nachkommen übergeben möchten. Es bedarf hierzu eines maßgeschneiderten Vertrages, welcher sämtliche Details berücksichtigt und genau auf Ihr Rechtsgeschäft zugeschnitten ist.
Als Rechtsanwaltskanzlei errichten wir für Sie:
• Kaufverträge
• Tauschverträge
• Schenkungsverträge
• Übergabsverträge
• Darlehens- und Kreditverträge
• Eheverträge
• Gesellschaftsverträge
• Pacht- und Mietverträge
• Wohnungseigentumsverträge
Für eine erfolgreiche und rasche Vertragserrichtung ist es unerlässlich, dass bei einem ausführlichen Beratungsgespräch sämtliche Details zwischen den Parteien und dem Vertragserrichter besprochen werden. Die Parteien müssen dafür natürlich alle erforderlichen Urkunden, Dokumente und Ausweise übergeben, damit die Daten in den Vertrag aufgenommen werden können und auch die weitere Abwicklung möglich ist.
Im Falle eines Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrages ist nach der Vertragsunterzeichnung auch noch die grundbücherliche Durchführung nötig um das Eigentumsrecht des Käufers am Kaufobjekt zu begründen. Diese Schritte werden oft nicht bedacht, sind jedoch essentiell um überhaupt ein Haus oder eine Wohnung erwerben zu können.
Unsere Kanzlei fungiert nicht nur als Vertragserrichter, sondern kümmert sich auch um das Grundbuchsgesuch an das zuständige Bezirksgericht, die grundverkehrsbehördliche Durchführung und fungiert als Treuhänder zwischen den Parteien um die reibungslose Bezahlung des Kaufpreises sicherzustellen. Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegen wir dem Treuhandstatut der Kärntner Rechtsanwaltskammer, was uns zur größtmöglichen Sorgfalt verpflichtet und Ihnen die höchste Sicherheit garantiert.
Die Kosten für die Errichtung eines Vertrages orientieren sich am Notariatstarifgesetz (NTG) und sind hierzu, je nach Vertragstyp, noch weitere Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) für z.B. das Grundbuchsgesuch hinzu zu rechnen. Gerne bietet unsere Kanzlei jedoch individuelle Gesamtpakete, welche mit einem Pauschalbetrag vergütet werden und sämtliche Leistungen enthalten. So haben Sie absolute Sicherheit, was die Kosten angeht und es kann zu keinen bösen Überraschungen kommen.
Für weitere Informationen zu Verträgen aller Art vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.