Verkehrsunfälle
Selbst den besten Autofahrerinnen und Autofahrern kann es passieren, dass sie Beteiligte eines Verkehrsunfalles sind. Doch wenn es wirklich dazu kommt, wie verhält man sich richtig, auf was muss man achten, wer trägt das Verschulden und reicht es aus, wenn ich meiner Versicherung den Schaden melde?
Auf all diese Fragen können wir Ihnen Antworten bieten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen und damit verbundenen Gerichtsverfahren ist unsere Kanzlei der perfekte Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
Kein Verkehrsunfall ist gleich. Es gilt, auf viele Details zu achten, die richtigen Schritte zu setzen und den entstandenen Schaden vollständig geltend zu machen. Kommt es bei einer Fahrzeugkollision zu einem Personenschaden, wird von Amts wegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Polizei eingeleitet, da der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB) im Raum steht. Für die meisten Menschen ist es unangenehm und eine neue Erfahrung, plötzlich Verdächtiger in einem Ermittlungsverfahren zu sein. Könnte eine Strafe drohen? Hat dies Auswirkungen auf mein privates und berufliches Vorankommen? Mit einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei, welches in den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen gedeckt ist, können viele Unklarheiten beseitigt und offene Fragen beantwortet werden.
Doch auch wenn es „nur“ zu einem Blechschaden kommt, ist die Verschuldensfrage nicht immer eindeutig klärbar. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung sich weigert den eigenen Schaden zu ersetzen, hilft nur noch der Weg zu Gericht. Der Schaden und allfällige weitere Kosten (z.B. die Blaulichtsteuer) müssen sodann mit einer Klage eingefordert werden und dies führt in den meisten Fällen zu einer Gerichtsverhandlung. Selbstverständlich müssen Sie einen solchen komplizierten Zivilprozess (verschiedene gesetzliche Grundlagen wie z.B. ABGB, KFG, oder EKHG können zur Anwendung kommen) nicht alleine bewältigen.
Von der Einbringung der Schadenersatzklage bis zur Entscheidung des Gerichts mit einem Urteil übernimmt unsere Kanzlei die vollständige Abwicklung des Verfahrens für Sie. Natürlich umfasst dies auch die Vorbereitung auf Ihre Aussage im Prozess vor einem Richter und einem Sachverständigen. Für die meisten Menschen ist der Gang zu Gericht ungewohnt und möglicherweise auch unangenehm. Die Situation, in einem Gerichtssaal zu sitzen und Fragen beantworten zu müssen, beunruhigt viele Parteien am Anfang. Wir garantieren Ihnen daher eine professionelle Begleitung bei sämtlichen Terminen des Gerichtsverfahrens und sind an Ihrer Seite, wenn Sie den Unfallhergang schildern müssen und dazu befragt werden.
Oftmals erscheint auf den ersten Blick ein Verkehrsunfall simpel und es ist glasklar, wer die Schuld daran trägt. Bei genauerem Hinsehen kann es jedoch zu vielen Variablen kommen:
- Gab es möglichweise eine unklare Verkehrssituation?
- War einer der Lenker durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigt und deshalb in seiner Reaktion eingeschränkt?
- Waren beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision überhaupt verkehrssicher und für den Straßenverkehr zugelassen?
Diese Einzelheiten können meist nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden und benötigen fundiertes juristisches Wissen. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, sich unbedingt durch eine erfahrene Anwaltskanzlei vertreten zu lassen, um sämtliche rechtlichen Mittel im Zivilprozess bestmöglich einzusetzen.
Unsere Kanzlei ist nicht nur im Gerichtssprengel des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau tätig, sondern auch in benachbarten Bezirken, wie zum Beispiel Villach-Land, Hermagor, Lienz, oder Tamsweg.
Sollten Sie einmal Beteiligter eines Verkehrsunfalles sein, möchten wir Ihnen an dieser Stelle noch einige nützliche Tipps mit auf den Weg geben:
- Fertigen Sie nach der Kollision Fotos des Unfallortes und der Fahrzeuge an, am besten wenn sich diese noch in Unfallendlage befinden und nicht mehr bewegt wurden. Lichtbilder des Unfallgeschehens sind ein wichtiges und aussagekräftiges Beweismittel.
- Auch wenn nur ein Blechschaden passiert ist, haben Sie die Möglichkeit die Polizei zu verständigen und können auf die Aufnahme eines Verkehrsunfallprotokolls bestehen. Sie müssen dafür die Blaulichtsteuer in Höhe von € 36,00 bezahlen, diese kann jedoch in einem nachfolgenden Prozess als notwendige Kosten zurückverlangt werden.
- Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner unbedingt sämtliche notwendigen Daten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer, amtliches Kennzeichen und zuständige Kraftfahrzeugversicherung aus. Sollten Sie nur den Vornamen Ihres Unfallgegners kennen, wird es ausgesprochen schwierig diesen auszuforschen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
- Wenden Sie sich zur Abwicklung der Folgen eines Verkehrsunfalles an Ihren Rechtsanwalt. Dieser unterstützt Sie bei der Geltendmachung ihrer Schäden und berät Sie über sämtliche Möglichkeiten und notwendige Schritte. Viele Kraftfahrzeug-Versicherungen haben einen Rechtsschutzbaustein enthalten, wodurch keine Kosten für Sie entstehen.