Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden?

Das Thema des Anlagebetruges taucht in regelmäßigen Abständen in den Medien auf. Sei es mit holländischen Schiffscontainer-Fonds, mit dem „Millionenmarkt“ Cannabisverkauf oder seit einigen Jahren auch mit Kryptowährungen.

Der Anlagebetrug mit Kryptowährungen ist vor allem in Kärnten gerader in aller Munde, da am Landesgericht Klagenfurt ein Strafprozess verhandelt wird, in welchem die Schadenssumme in die Millionen geht. Natürlich gilt für die Verantwortlichen hinter Projekten wie „EXW-Wallet“, „My First Plant (MFP)“ und „PrivaFund.io“ die Unschuldsvermutung, doch was macht man als Anleger, der sein hart verdientes Kapital in diese Projekte investiert hat?

Bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren besteht für Opfer, welche durch Malversationen an ihrem Vermögen geschädigt wurden, die Möglichkeit sich diesem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Somit ist es möglich bereits im Strafverfahren seinen entstandenen Schaden gegenüber den Beschuldigten geltend zu machen. Außerdem erhält man ein umfassendes Recht auf Einsicht in den Strafakt der Staatsanwaltschaft bzw. in weiterer Folge des Gerichts. Als Privatbeteiligter ist man berechtigt Anträge im Verfahren zu stellen, Beweise vorzulegen und kann sich in dieser Rolle auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Vor allem die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bringt den Vorteil, dass man sich als Laie nicht einer Flut von Verfahrensbestimmungen und Bergen von Akten gegenübersieht. Gerade bei Großverfahren umfasst der Akt der Staatsanwaltschaft oft tausende Seiten.

Sollten sie Anleger in einem solchen Kryptowährungsprojekt sein, oder auch in andere Wertanlagen investiert haben und den Verdacht hegen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht und ihr Kapital in ernster Gefahr ist, so schrecken Sie nicht davor zurück Kontakt mit unserer Kanzlei aufzunehmen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen ist die Vertretung im Strafverfahren als Privatbeteiligter enthalten und entstehen ihnen sodann auch keine Kosten. Gerne prüfen wir für Sie eine Kostendeckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.