In vielen Rechtsschutzverträgen ist eine Klausel enthalten, die häufig zu einer Ablehnung der Deckung eines Rechtsstreits, welcher in Verbindung mit der COVID-19 Pandemie steht, führt. Das OLG Wien hat nun ein Urteil des HG Wien bestätigt und diese Klausel für unzulässig erklärt.
Gegenstand dieser Entscheidung war eine „Ausnahmensituationsklausel“, welche einen Versicherungsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind.“ ausschließt.
Genau diese Klausel war der Grund für viele Versicherungen, die Deckung einer Rechtsstreitigkeit, die aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen, hoheitlichen Einschränkungen entstanden ist, abzulehnen. Davon waren viele Versicherungsnehmer betroffen und erhielten keine Kostendeckung von ihrer Rechtsschutzversicherung.
Mit der Entscheidung des OLG Wien vom 17.03.2021 wird das Urteil des HG Wien bestätigt. Beide Instanzen beurteilen diese „Ausnahmensituationklausel“ als gröblich benachteiligend und intransparent, womit die Verwendung unzulässig ist. Bei bestehenden Verträgen führt das zu einer Unwirksamkeit dieser Klausel, daher ist sie nicht mehr Bestandteil des Rechtsschutzvertrages.
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